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05.09.2023

Impfungen gegen COVID - Herbst 2023

Liebe Patient:innen! In diesem Herbst impfen wir mit den neuen BioNTech Impfstoff XBB.1.5. Es handelt sich bereits um den dritten angepassten Impfstoff zur Bekämpfung von COVID.…

Liebe Patient:innen!

In diesem Herbst impfen wir mit den neuen BioNTech Impfstoff XBB.1.5. Es handelt sich bereits um den dritten angepassten Impfstoff zur Bekämpfung von COVID. Wir erhoffen uns eine gute Wirkung gegen die aktuell vorherrschenden CoV-Varianten.
Wir gehen davon aus dass der Impfstoff Mitte September geliefert wird.

Aktuell können Sie bereits telefonisch einen Impftermin buchen. Sobald wir erfahren wieviel Impfstoff uns wann zur Verfügung steht werden wir auch online-Buchungen ermöglichen.
Sofern Sie ab Ende September ohnehin einen Blutabnahmetermin oder Arzttermin vereinbart haben können Sie einfach bei diesem Termin impfen. Es ist dafür kein separater Impftermin erforderlich, Sie müssen uns nicht vorher über Ihren Impfwunsch informieren.

Wer sollte die neue Booster-Impfung erhalten?
= allen voran Menschen mit Risikofaktoren für gefährliche COVID-Verläufe. Diese Risikofaktoren sind vor allem Lebensalter ab 60, chronische Leber-, Nieren-, Herzerkrankungen und Tumorerkrankungen sowie eine Immunsuppression.

= Menschen mit (beruflich oder privat bedingt) vielen Kontakten zu anderen Menschen

= Menschen in Gesundheitsberufen oder mit älteren, gefährdeten Verwandten oder Mitbewohnern.

Übrigens gelten diese Regeln auch für die aktuelle Grippe-Impfung. Diese ist gleichzeitig mit der COVID-Impfung möglich.

Bitte sprechen Sie uns an falls es Fragen zur neuen Impfstoff-Variante oder allgemein zu den COVID-Impfungen gibt.

05.06.2023

Studienteilnehmer gesucht

Neue Behandlungsmöglichkeit für chronische Hepatitis B Virusinfektion Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus, insbesondere chronische Infektionen, stellen weltweit ein erhebliches…

Neue Behandlungsmöglichkeit für chronische Hepatitis B Virusinfektion

Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus, insbesondere chronische
Infektionen, stellen weltweit ein erhebliches Gesundheitsproblem dar.


In der B-Well-Studie wird ein Medikament namens Bepirovirsen als
potenzielle neue Behandlung untersucht. Diese Studie ist Bestandteil
der Entwicklung von Behandlungen, die wirksamer als die aktuellen
Behandlungen sein könnten und möglicherweise zu Ergebnissen
führen, die nach Abschluss der Behandlung andauern.
Sie könnten für eine Teilnahme an dieser Studie infrage kommen,
wenn Sie:

• Mindestens 18 Jahre alt sind

• Seit mindestens 6 Monaten die Diagnose einer
chronischen Hepatitis-B-Virusinfektion aufweisen

• In den letzten 6 Monaten eine stabile Behandlung mit
Nukleosid-/Nukleotid-Analoga (NA) erhalten haben
(manchmal als antivirale Präparate, wie Tenofovir oder
Entecavir, bezeichnet)

Die Teilnahme an dieser Studie ist Ihre Entscheidung und freiwillig.
Falls Sie an der Studie teilnehmen, können Sie Ihre Teilnahme jederzeit
wieder beenden. Ihre Entscheidung wird die medizinische Versorgung,
die Sie möglicherweise außerhalb der Studie erhalten, nicht
beeinträchtigen. Ihre Sicherheit und Privatsphäre werden unsere
oberste Priorität sein.

Zudem werden Personen gesucht die
Covid-19-positiv waren

  • mit dem Medikament Paxlovid behandelt wurden
  • und innerhalb von 14 Tagen nach dem Behandlungsende erneut Covid-19-Symptome entwickelt haben.

Bei Interesse melden Sie sich bitte in unserem Studienbüro per Mail: lammersmann@praxis-ebertplatz.de

05.09.2023

"Ist doch nur ein schnelles Rezept..."

Vor allem unsere Mitarbeiter an der Rezeption hören es häufig: "Stellen Sie mir doch schnell ein Wiederholungsrezept aus!" Oder: "Nehmen Sie mir doch schnell Blut ab, das dauert…

Vor allem unsere Mitarbeiter an der Rezeption hören es häufig: "Stellen Sie mir doch schnell ein Wiederholungsrezept aus!" Oder: "Nehmen Sie mir doch schnell Blut ab, das dauert doch nicht lange."

Wir versuchen, ihren Aufenthalt in der Praxis möglichst angenehm zu gestalten - dazu gehört auch dass wir uns bemühen, Wartezeiten zu vermeiden.
Allerdings ist die korrekte Ausstellung eines Rezepts ist ein sehr komplexer Vorgang. Was wir als Hausärzte bedenken und beachten müssen wenn wir ein Rezept ausstellen haben wir hier exemplarisch aufgelistet:

  • Hat der Patient seine Krankenkassenkarte vorgelegt?
  • Gibt es Möglichkeiten, jetzt ohne Medikament zu behandeln?
  • Ist es das richtige Medikament für diese Krankheit?
  • Ist die gewünschte Wirkung eingetreten?
  • Soll die Dosierung so beibehalten werden?
  • Gab es Nebenwirkungen? Allergien?
  • Soll das Mittel überhaupt weiter eingenommen werden?
  • Stimmt es mit dem Medikamentenplan überein?
  • Ist es plausibel, dass die Tabletten verbraucht sind?
  • Besteht Suchtgefahr bei zu häufiger Einnahme?
  • Verträgt sich das Medikament mit anderen, eventuell von spezialisierten Fachärzten verordneten Medikamenten?
  • Sind Laborabnahmen während der Medikamenteneinnahme notwendig?
  • Ist die Verordnung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und übersteigt nicht das Maß des Notwendigen? (siehe §2 und §31 des Fünften Sozialgesetzbuches)
  • Gibt es die Substanz jetzt "frei verkäuflich"?
    (siehe §34 Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuches: keine Verordnung von rezeptfreien Medikamenten für Erwachsene.)
  • Handelt es sich um eine "geringfügige Gesundheitsstörung"?
    (siehe §34 Abs. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches: keine Verordnung bei "geringfügigen Gesundheitsstörungen".)
  • Berücksichtigung von Regressen (der Arzt muss selbst zahlen, was er zu viel verordnet)
    (§84 des Fünften Sozialgesetzbuches).
  • Vermeiden von Medikamenten sogenannter Me-too-Listen (Medikamente ohne nachgewiesenen zusätzlichen Nutzen).
  • Berücksichtigung von Rabattverträgen nach §130 des Fünften Sozialgesetzbuches (die Pharmakonzerne bieten ihre Medikamente billiger an, wenn dafür alle Patienten einer bestimmten Krankenkasse das Medikament dieses Konzerns in der Apotheke erhalten).
  • Berücksichtigung der Regelung für Zuzahlungsbefreiungen (für besonders preiswerte Medikamente müssen auch nicht befreite Patienten nichts in der Apotheke zuzahlen) gemäß §§61,62 und 125 des Fünften Sozialgesetzbuches.
  • Ist das Rezept formell richtig ausgestellt (sonst bekommt die Apotheke eine Retaxierung, also zahlt das Medikament selbst, statt der Krankenkasse, nur weil <<1-0-0>> statt >>1-0-0<< auf dem Rezept steht )
    Alles nicht ganz einfach. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir Ihren Rezeptwunsch nicht "mal eben" prüfen können. Geben Sie uns bitte Zeit, dies verantwortungsvoll zu tun.

Auch bei einer Blutabnahme muss ähnliches viel beachtet werden. Die Blutabnahme muss vorbereitet werden, die Laborparameter ausgesucht werden, es darf nicht zuviel Labor bestimmt werden etc.
Dazu kommt noch dass Verwechslungen zwischen Patienten unbedingt ausgeschlossen werden müssen, ein sorgfältiges Arbeiten und eine korrekte Zuordnung von Blutprobe zum Patient ist unabdingbar.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis dass wir einige Zeit benötigen um ihre Rezepte zu verordnen und um eine Blutabnahme korrekt durchzuführen. Bitte vereinbaren Sie wenn möglich IMMER einen Termin auch für diese Maßnahmen! Sie helfen uns damit sehr.

05.09.2023

Aktuelles zur MPox-Impfung

Wir können Sie auch weiterhin gegen MPox (früher: Affenpocken) impfen. In Deutschland werden aktuell nur sehr wenige Einzelfälle erfasst, aus dem Ausland werden aber immer noch…

Wir können Sie auch weiterhin gegen MPox (früher: Affenpocken) impfen. In Deutschland werden aktuell nur sehr wenige Einzelfälle erfasst, aus dem Ausland werden aber immer noch kleine Ausbrüche berichtet (z.B. aus Thailand).

Der verwendete Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff mit abgeschwächten, nicht vermehrungsfähigen Viren. Es kommt durch die Impfung häufig zu leichten lokalen Impfreaktionen an der Injektionsstelle und selten zu Allgemeinreaktionen wie Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Fieber und Nachtschweiß. An den Folgetagen nach der Impfung raten wir zu körperlicher Schonung.

Bei einer bekannten Hühnereiweißallergie ist die Impfung wegen Kreuzallergien nicht empfohlen.
In den vier Wochen vor und nach der Impfung dürfen keine anderen Lebendimpfungen verabreicht werden (dabei geht es um die Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) und Gelbfieber).

Falls Sie in der Kindheit einmal gegen Pocken geimpft wurden reicht eine Impfung aus. Für HIV-positive Patient:innen und bisher nicht Pocken-geimpften Personen sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens 28 Tagen erforderlich. Nach der ersten Impfung haben Sie bereits einen guten Schutz. Die Zweitimpfung wird diesen Schutz verstärken und verlängern.

Bitte melden Sie sich falls Sie Fragen zum Thema MPox haben!